Was noch anzumerken wäre zu diesem Jahr: Am Freitag vor Weihnachten wurde das Urteil gesprochen über den ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann. Und das ist auch für das Top-Management interessant. Denn es ging in den Ausführungen des Richters zur Urteilbegründung nicht allein um Juristisches, sondern auch darum, wie Peter Feldmann in der Krise kommuniziert hat.
Zwei Ausführungen des Richters sind bemerkenswert. #Erstens: Dass es für die Strafbarkeit nicht darauf ankomme, dass seitens des Vorteilsnehmers auch eine Gegenleistung erbracht wurde. Es genüge bereits, wenn der Anschein der Käuflichkeit entstehe. Das sind enge Grenzen, die jeder Amtsträger und Manager sich vielleicht mehr denn je regelmäßig vor Augen führen sollte. #Merke, erstens: #Jedes #Amt #verändert #die #Umstände.
Und die #zweite Anmerkung des Richters betrifft ganz klar die #Verteidigungsrhetorik von Feldmann, die Anmerkungen über seine Frau, die er nur wegen des kulturellen Hintergrundes ihrer Familie geheiratet habe und über einen möglichen Abbruch der Schwangerschaft seiner Frau mit der inzwischen geborenen Tochter. „Damit haben Sie sich ganz schön ins Fleisch geschnitten“, mahnte der Richter an.
#Merke, zweitens: Ein Richter hört nicht nur hin, er hört auch zu.
Man mag den Kopf schütteln über die Aussagen Feldmanns. Aber ich erlebe immer wieder in solchen Verfahren, in welch abstruse Logik Klienten in Krisensituationen und in der Angst vor Verlust von Reputation und Zukunft sich zu ihrer Verteidigung verstricken.
Im besten Fall jedoch nur gegenüber ihrem Kommunikationsberater, der dann mit der richtigen Mischung aus Empathie und professioneller Strenge die emotional sicher arg gebeutelte Wahrnehmungswelt seiner Mandanten wieder vom Kopf auf die Füße stellt. Damit man sich mit der Verteidigung nicht noch ein tieferes Grab schaufelt. Denn auch vor Gericht gilt: Das gesprochene Wort.